ClickandBuy FirstGate

Allgemeine Geschäftsbedingungen Netzbetrieb Zahlungsdienste

Drucken/Speichern

1. Gegenstand dieses Vertrags

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den von ClickandBuy für ihre Vertragspartner selbst oder über qualifizierte Dritte erbrachten Service als Netzbetreiber für bargeldlose Zahlungsmethoden mittels stationärer oder virtueller Terminals bzw. sonstiger Module (nachfolgend „Terminals“ genannt). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen entgegenstehenden Bedingungen des Vertragspartners vor. ClickandBuy kooperiert darüber hinaus mit Kreditkartenunternehmen und Kundenkartenherausgebern. Deren Karten sowie Karten weiterer Systeme (sofern diese im jeweiligen Einsatzland des Terminals zugelassen und bei ClickandBuy realisiert sind) kann der Vertragspartner auf Bestellung einsetzen. Die ordnungsgemäße Verarbeitung der in den Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft (Ziff. 2.6) aufgeführten Karten/Systeme darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. ClickandBuy wird eine Unverträglichkeitsüberprüfung in Bezug auf die im Auftragsformular angegebenen Karten/Systeme durchführen und entsprechende Freigaben erteilen. Eine Erweiterung des Leistungsumfangs um zusätzliche Karten oder Dienste kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, die dem Vertragspartner vorab mitgeteilt werden. Führen geänderte Anforderungen der Kreditwirtschaft und/oder öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einer zwingenden Umstellung des Bezahlsystems im Laufe der Betriebszeit eines Terminals, wird ClickandBuy Lösungen zur Aufrechterhaltung des Bezahlsystems anbieten. Etwa damit in Zusammenhang anfallende Kosten können dem Vertragspartner in Rechnung gestellt werden.

 

2. Leistungsumfang

 

2.1 Service der ClickandBuy

 

ClickandBuy leistet die gemäß dem Auftragsformular vereinbarten Lieferungen/Dienstleistungen. Die für die Ausführung der Lieferungen/Dienstleistungen erforderlichen Voraussetzungen gemäß Ziff. 3 werden vom Vertragspartner nach der Spezifikation von ClickandBuy zur Verfügung gestellt. Zusätzlich gewünschte Leistungen (z.B. Änderungen von oder Anpassungen an technische/n Anforderungen) erfolgen gegen gesonderte Berechnung. Im Übrigen gelten die sonstigen Bedingungen, die auf den Preisverzeichnissen für die bestellten Lieferungen/Dienstleistungen vermerkt sind.

 

2.2 Übermittlung von Informationen

 

ClickandBuy übermittelt, soweit im Leistungsumfang enthalten, die Informationen zur Autorisierung oder Sperrenabfrage an den für die jeweilige Karte zuständigen Betreiberrechner bzw. den Kartenherausgeber und überträgt das Ergebnis zurück. Kreditkartenanfragen übermittelt ClickandBuy an das vom Vertragspartner genannte Kreditkartenunternehmen. Die Antwortzeiten hängen unter anderem von der gewählten Leitungsverbindung, der Übertragungsgeschwindigkeit, der Verfügbarkeit des Datenübermittlungsnetzes sowie der Antwortzeit des Betreiberrechners und des jeweiligen Autorisierungssystems ab. Für die Richtigkeit der an ClickandBuy übermittelten Daten übernimmt ClickandBuy keine Verantwortung.

 

2.3 Zwischenspeicherung

 

ClickandBuy speichert unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen nach den Auflagen des Kreditgewerbes die am Betreiberrechner anfallenden Informationen

 

  • für die Bearbeitung von Reklamationen,
  • die Erstellung von Zahlungsverkehrsdateien nach den Richtlinien des einheitlichen Datenträgeraustausches zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs,
  • die Abrechnung der Entgelte nach den Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft (Ziff. 2.5).

 

2.4 Speicherung von Zahlungsverkehrsdateien und Kassenabschluss

 

ClickandBuy speichert die Zahlungsverkehrsdateien 120 Tage ab dem letzten Kassenabschluss des Terminals. In diesem Zeitraum werden Fragen zum Zahlungsverkehr kostenlos beantwortet. Für Fragen, die über diesen Zeitraum hinausgehen, berechnet ClickandBuy eine Recherchegebühr. ClickandBuy behält sich vor, zur Sicherheit der Zahlungsverkehrsdateien nach Ablauf einer angemessenen Frist, spätestens jedoch zwei Monate nach der letzten Transaktion, einen kostenpflichtigen Kassenabschluss am Terminal auszulösen.

 

2.5 Bereitstellung und Übermittlung der Zahlungsverkehrsdatei

 

ClickandBuy erstellt täglich nach den Angaben des Vertragspartners gemäß Ziff. 3 eine oder mehrere Zahlungsverkehrsdateien und übermittelt diese am darauf folgenden Werktag per Datenfernübertragung an die vom Vertragspartner im Auftrag angegebene Bankverbindung für Gutschriften. ClickandBuy übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der erfassten Daten und für Fehler des mit diesen Daten durchgeführten Zahlungsverkehrs.

 

2.6 Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft (betreffend Abwicklung des Zahlungsverkehrs in Deutschland) Der Vertragspartner/Teilnehmer erkennt die ihm bei Auftragserteilung übergebenen Händlerbedingungen – Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System sowie die Händlerbedingungen für die Teilnahme am System „GeldKarte“ – durch Unterschrift unter den Auftrag als Voraussetzung für die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ausdrücklich an. Sind der Vertragspartner der ClickandBuy und der Teilnehmer nicht identisch, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Einhaltung der obigen Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft dem Teilnehmer vertraglich als Verpflichtung aufzuerlegen. Der Vertragspartner verpflichtet sich gegenüber seinem Kreditinstitut, die für die Teilnahme am electronic cash-Verfahren notwendigen Schlüssel vom Rechenzentrum seines Kreditinstituts zu beziehen. Die Schlüssel werden automatisch in das Terminal übertragen (OPT-Verfahren).

 

3. Verpflichtungen des Vertragspartners

 

Der Vertragspartner ist verpflichtet, ClickandBuy alle Informationen zu geben, welche zur Realisierung der gewählten Lösung für bargeldloses Zahlen bei ihm oder beim Teilnehmer erforderlich sind. Außerdem ist der Vertragspartner verpflichtet,

 

  • die überlassenen Geräte gemäß den mitgelieferten Anleitungen zu betreiben,
  • die Installation der Einrichtungen zum vereinbarten Termin zu ermöglichen,
  • einen Ortswechsel der Geräte ClickandBuy unverzüglich und schriftlich mitzuteilen,
  • eine Änderung der Postanschrift und/oder Anwahlnummer des Vertragspartners/Teilnehmers ClickandBuy unverzüglich und schriftlich mitzuteilen, Störungen, Mängel und Schäden der Einrichtungen der ClickandBuy Hotline unverzüglich anzuzeigen,
  • die Geltendmachung von behaupteten Rechten Dritter ClickandBuy unverzüglich mitzuteilen,
  • bei Pfändungsversuchen Dritter, die das Eigentum von ClickandBuy an den zur Verfügung gestellten Einrichtungen betreffen, den Dritten und die mit der Durchführung der Pfändung beauftragte Stelle auf die tatsächliche Eigentumslage hinzuweisen,
  • bei Installation durch ClickandBuy die erforderlichen Leitungsanschlüsse und Anschlussdosen nach ClickandBuy Spezifikationen am gewünschten Terminalstandort bereitzustellen und die Verfügbarkeit unverzüglich ClickandBuy mitzuteilen,
  • bei Installation durch den Vertragspartner/Teilnehmer oder durch Dritte die betriebsbereite Installation der ClickandBuy unverzüglich mitzuteilen,
  • einen Kassenabschluss in der Regel täglich, jedoch mindestens einmal pro Woche und zum Monatsende durchzuführen,
  • Änderungen seiner Bankverbindung für Gutschriften und den Lastschrifteinzug unverzüglich schriftlich ClickandBuy mitzuteilen,
  • den Eingang der über die Terminals abgewickelten Umsätze zu überprüfen und Einwendungen unverzüglich nach Bekanntwerden ClickandBuy mitzuteilen. Einwendungen können nur innerhalb von drei Monaten nach der ersten Möglichkeit der Kenntnisnahme der die Einwendung begründenden Tatsachen geltend gemacht werden,
  • bei Beendigung des Vertragsverhältnisses überlassene Geräte umgehend auf eigene Kosten und eigenes Risiko an ClickandBuy zurückzuschicken oder gegen Berechnung durch ClickandBuy abbauen und abholen zu lassen, sicherzustellen, dass nur ClickandBuy oder von ClickandBuy beauftragte Dritte das Terminal zu anderen als zu Bezahlzwecken benutzen (z.B. Konfigurationen oder Reparaturen am Terminal sowie den Zubehörteilen vornehmen),
  • obige Verpflichtungen dem Teilnehmer aufzuerlegen, wenn der Vertragspartner von ClickandBuy und der Teilnehmer nicht identisch sind,
  • dem Teilnehmer alle vertragsrelevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen, wenn der Teilnehmer zu einem späteren Zeitpunkt auch zum Vertragspartner wird.

 

4. Beginn und Dauer des Vertrags

 

4.1 Zustandekommen des Vertrags

 

Der Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung durch ClickandBuy, spätestens aber durch Inbetriebnahme der Einrichtungen durch den Vertragspartner/Teilnehmer zustande. Entsprechendes gilt für weitere Bestellungen des Vertragspartners, auch wenn diese nicht auf dem Auftragsformular erfolgen.

 

4.2 Kündigung des Vertrags

 

4.2.1 Die Mindest-Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate ab Inbetriebnahme, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

4.2.2 Der Vertrag verlängert sich über die Mindest-Vertragslaufzeit hinaus um jeweils weitere zwölf Monate, wenn dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zu den vorgesehenen Ablaufterminen gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

 

4.2.3 Das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

 

4.2.4 ClickandBuy kann, wenn der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt, vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dies ist zum Beispiel regelmäßig dann gegeben, wenn der Vertragspartner mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gekommen ist oder ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren über sein Vermögen eingeleitet wurde. Für diesen Fall ist ClickandBuy berechtigt, für die verbleibende Mindest-Vertragslaufzeit

 

  • im Falle einer Anmietung des Terminals 80% der vereinbarten monatlichen Mietpauschalen sowie 80% der für den Netzservice vereinbarten monatlichen Grundpauschalen (Kosten der Know-how-Überlassung) jeweils nach Berücksichtigung einer zuvor mit einem Faktor von 4% vorgenommenen Abzinsung
  • im Falle eines Ankaufs des Terminals 80% der für den Netzservice vereinbarten monatlichen Grundpauschalen (Kosten der Know-how-Überlassung) nach Berücksichtigung einer zuvor mit einem Faktor von 4% vorgenommenen Abzinsung einzufordern und dem Vertragspartner diese – im ersteren Fall neben eventuell anfallenden Kosten für einen Abbau und eine Abholung des Terminals – in Rechnung zu stellen.

 

4.2.5 Der Vertragspartner und ClickandBuy sind zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrags auch dann berechtigt, wenn sich die Anforderungen der deutschen Kreditwirtschaft ändern oder andere Anforderungen und/oder öffentlich-rechtliche Vorschriften zu einer zwingenden Umstellung des Bezahlsystems im Laufe der Betriebszeit des Terminals führen (Ziff. 1 Abs. 4) und eine Lösung zur Aufrechterhaltung des Bezahlsystems nicht möglich ist oder nicht angeboten wird.

 

4.2.6 Für den Fall, dass die deutsche Kreditwirtschaft den bestehenden Vertrag über die Zulassung zu ihrem electronic cash-System kündigt, hat ClickandBuy hinsichtlich der hiervon betroffenen Vertragspartner das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags.

 

4.2.7 In den vorstehenden Fällen der Ziff. 4.2.5 und Ziff. 4.2.6 findet die in Ziff. 4.2.4 niedergelegte Schadensersatzregelung keine Anwendung.

 

5. Preise und Zahlungsbedingungen

 

5.1 Preise

 

Die Entgelte für die Lieferungen/Dienstleistungen von ClickandBuy ergeben sich aus den bei Vertragsabschluss gültigen Preisen, die in den Rahmenvereinbarungen oder Preisverzeichnissen oder in individuellen Angeboten genannt sind, sowie aus den Händlerbedingungen – Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System der deutschen Kreditwirtschaft. Die Entgelte werden dem Vertragspartner aufgrund der vom Vertragspartner zu erteilenden Lastschrifteinzugsermächtigung belastet. Verbrauchsabhängige Entgelte wie Transaktionen und Autorisierungsgebühren werden spätestens bis zum 10. des folgenden Monats für den abgelaufenen Monat, alle anderen Entgelte werden spätestens zum 10. des jeweiligen Monats berechnet und im Lastschrifteinzugstext erläutert. Eine zusätzliche Rechnungsstellung durch ClickandBuy erfolgt nicht, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Verlangt der Vertragspartner eine zusätzliche Rechnung ist diese kostenpflichtig und der Rechnungsbetrag ist innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei unbegründeter Rücklastschrift von eingezogenen Entgelten ist ClickandBuy berechtigt, dem Vertragspartner eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von EUR 5,00 zu berechnen. Darüber hinaus kann nach vorheriger erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung die Sperrung des Terminals und eine Berechnung des weitergehenden entstandenen Schadens erfolgen. Für den Fall des Zahlungsverzugs des Vertragspartners ist ClickandBuy berechtigt, für jede Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von jeweils EUR 5,00 zu erheben.

 

5.2 Beginn der Zahlungsverpflichtung

 

Die Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners beginnt mit der Betriebsbereitschaft der gelieferten Systeme oder der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen. Werden Endgeräte durch Vertragspartner oder Dritte installiert und in Betrieb genommen, beginnt die Zahlungsverpflichtung mit der Initialisierung des Terminals (erster Anruf beim Rechenzentrum von ClickandBuy), spätestens aber 10 Kalendertage nach dokumentierter Auslieferung. Betriebsbereitschaft liegt vor, wenn mindestens eine Kartenart abgewickelt werden kann.

 

5.3 Aufrechnung

 

Gegen Ansprüche der ClickandBuy kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

 

5.4 Preisänderungen

 

Preiserhöhungen werden nach Ablauf von zehn Wochen nach schriftlicher Unterrichtung des Vertragspartners wirksam, es sei denn, der Vertragspartner kündigt den Vertrag unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die angekündigte Preiserhöhung innerhalb einer Frist von acht Wochen (nach Zugang der schriftlichen Benachrichtigung) zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Preise. Preissenkungen werden dem Vertragspartner nur mitgeteilt, wenn sie innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit wirksam werden und nicht ausschließlich für Neuverträge gelten.

 

6. Eigentumsvorbehalt

 

Beim Kauf von Geräten oder sonstigen Einrichtungsgegenständen bleiben diese Eigentum von ClickandBuy bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch möglicher Saldoforderungen, die ClickandBuy im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen.

 

7. Gewährleistung und Haftung

 

7.1 Gewährleistung für Geräte

 

Für die von ClickandBuy gemäß des Bestellscheins gelieferten Geräte übernimmt ClickandBuy die Gewähr für die Mängelfreiheit für den Zeitraum von zwei Jahren ab Lieferung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus garantiert ClickandBuy im Rahmen der Dienstleistungen der Voll- oder Depotwartungsverträge (siehe Ziff. 8.1) auf Dauer die Funktionsfähigkeit dieser Geräte am Einsatzort. Dies gilt nicht bei Schäden an Geräten, die durch einen der in Ziff. 7.3 geregelten Sachverhalte verursacht wurden. ClickandBuy ist nicht dafür verantwortlich, die Geräte im Rahmen der Aufstellung und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft mit sonstigen Geräten und Programmen zu verbinden, es sei denn, die Parteien treffen im Einzelfall schriftlich eine gegenteilige Regelung. Der Vertragspartner/Teilnehmer untersucht die gelieferten Gegenstände unverzüglich auf eventuelle Transportschäden und sonstige äußere Mängel, sichert die entsprechenden Beweise und tritt eventuelle Regressansprüche unter Herausgabe der Dokumente an ClickandBuy ab. Bei Installation durch ClickandBuy geht die Gefahr mit Abschluss der Aufstellung an den Vertragspartner/Teilnehmer über. Aus Mängeln, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware bzw. des Werks zu dem vereinbarten, vorausgesetzten oder üblichen Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Vertragspartner keine Rechte herleiten. Haftet der Ware bei Gefahrübergang ein Mangel an, ist ClickandBuy zunächst nur zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von ClickandBuy durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Vertragspartner kann nur dann vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Vergütung (Minderung) verlangen, wenn mindestens zwei Nacherfüllungsversuche von ClickandBuy in angemessener Frist ohne Erfolg geblieben sind. Etwa ersetzte Teile werden Eigentum von ClickandBuy.

 

7.2 Haftung der ClickandBuy

 

ClickandBuy haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn ClickandBuy die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Weitergehende als die in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche wegen Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, Verlust von Informationen und Daten oder Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, soweit nicht z.B. nach Produkthaftungsrecht oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, jedenfalls jedoch auf den Betrag von EUR 100.000 pro Schadensereignis, soweit dies rechtlich zulässig ist und nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. ClickandBuy haftet insbesondere nicht für

 

  • Schäden, die auf ungeeignete, unsachgemäße oder sonst nach dem Vertrag nicht vorausgesetzte Verwendung, fehlerhafter Bedienung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, chemische/elektrochemische oder elektronische Einflüsse, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Vertragspartners oder Dritter ohne vorherige Genehmigung zurückzuführen sind,
  • die Überschreitung von Terminangaben, es sei denn diese wurden von ClickandBuy als verbindlich anerkannt,
  • Zinsschäden des Vertragspartners/Teilnehmers aufgrund verspäteter Wertstellungen,
  • Netzwerk-Engpässe, -Ausfälle und -Fehlfunktionen, welche durch die Deutsche Telekom oder andere Netzwerkanbieter und deren Nebenstellenanlagen verursacht werden,
  • Ausfälle oder Behinderungen, welche durch Autorisierungssysteme verursacht werden,
  • die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, ClickandBuy hat deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, und der Teilnehmer hat sichergestellt, dass diese Daten aus anderem Datenmaterial (z.B. durch Aufbewahrung von Belegen, Unterlagen etc. oder durch ein Back-up) mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.

 

7.3 Haftung des Teilnehmers/Vertragspartners

 

Der Vertragspartner haftet ClickandBuy

 

  • für Sach-, Vermögens- und Personenschäden, die er oder die Personen, deren er sich zur Durchführung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedient, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben;
  • für Schäden durch unsachgemäße oder nachlässige/ungeeignete Behandlung, insbesondere durch die Anschaltung von Fremdprodukten ohne Zustimmung von ClickandBuy oder Einwirkung von Drittgeräten wie z.B. elektronischen Warensicherungsanlagen, sowie die Folgen daraus, auch im Hinblick auf Reklamationen von Karteninhabern und Betreibern von Autorisierungssystemen;
  • für Schäden an überlassenen Geräten sowie den Verlust oder sonstigen Untergang überlassener Geräte, sowie jeweils den Folgen daraus, für die der Vertragspartner eine entsprechende Versicherung abzuschließen hat.

 

8. Wartung und Instandhaltung

 

8.1 Depotwartung und Vollwartung für stationäre Terminals

 

ClickandBuy bietet für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft und der damit verbundenen sonstigen Einrichtungen entsprechend dem vereinbarten oder bestellten Funktionsumfang nach Wunsch des Vertragspartners Depot- oder Vollwartung an. Bei Abschluss eines Mietvertrags ist der Abschluss eines Wartungsvertrags obligatorisch. Die Instandhaltung umfasst nur die Störungsbeseitigung auf Anforderung des Teilnehmers oder Vertragspartners. Unabhängig von der gewählten Wartungsform (Depot- oder Vollwartung) ermöglicht der Vertragspartner nach vorheriger Terminabstimmung den Zugang zum Terminal über Fernwartungssoftware oder für vorbeugende Wartungsarbeiten vor Ort, um den vereinbarten Funktionsumfang des Terminals sicherzustellen. Der Vertragspartner/Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Meldung einer Störung alle erkennbaren Einzelheiten vorzutragen und hierbei im Rahmen des Zumutbaren die Hinweise der Techniker zur Problemanalyse und Fehlerbestimmung zu befolgen, um eine effektive Störungsbeseitigung zu gewährleisten. Zur Durchführung der Servicearbeiten vor Ort ist der Vertragspartner verpflichtet, entsprechend geschulte und zertifizierte Servicepartner der ClickandBuy zu akzeptieren. Mitarbeiter dieser Servicepartner weisen sich auf Wunsch des Vertragspartners mit einem ClickandBuy Vertriebspartner-Ausweis oder gleichwertigen Unterlagen aus. Ausgeschlossen im Rahmen von Depot- oder Vollwartung ist die Beseitigung von Fehlern, welche durch äußere Einflüsse, z.B. durch Dritte oder sonstige Sachverhalte, die in Ziff. 7.3 geregelt sind, verursacht sind. Die Beseitigung solcher Fehler kann gegen Berechnung auf Zeit- und Materialbasis vereinbart werden.

 

8.2 Hotline-Service

 

Sofern dieser Service vereinbart wurde, stellt ClickandBuy den Vertragspartnern/Teilnehmern täglich 24 Stunden für Störungsmeldungen und die Beantwortung von Fragen einen Telefon-Service mit autorisiertem Personal zur Verfügung.

 

8.3 Recht zum Zutritt für den Abbau der Einrichtungen

 

Nach Beendigung des Vertrags ist ClickandBuy und von ClickandBuy beauftragten Dritten für den Abbau der Zutritt zu den Terminals einschließlich der sonstigen von ClickandBuy überlassenen Einrichtungen zu gewähren.

 

8.4 Anwählbarkeit

 

Voraussetzung für den Service ist, dass der Vertragspartner/Teilnehmer gewährleistet, dass das Terminal von außen direkt anwählbar ist.

 

8.5 Depotwartung

 

Bei Depotwartung hat der Vertragspartner eine Mitwirkungspflicht bei der Durchführung der Terminal-Diagnose und Störungseingrenzung. Er ist verpflichtet, defekte Geräte umgehend abzubauen und an eine von ClickandBuy benannte Depotstelle auf eigene Kosten einzusenden. ClickandBuy übernimmt die kostenlose Reparatur, sofern nichts anderes vereinbart wurde, oder den gleichwertigen Austausch der defekten Geräte und sendet diese in betriebsbereitem Zustand zu Lasten des Vertragspartners zurück. Der Vertragspartner übernimmt den Aufbau und die sachgemäße Inbetriebnahme der Geräte.

 

8.6 Vollwartung

 

Bei Vollwartung übernimmt ClickandBuy die Instandhaltung der Geräte durch Reparatur oder Austausch vor Ort am vereinbarten Standort des Terminals. Bei mobilen Terminals gilt dafür die Anschrift des Vertragspartners, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Zur Durchführung der Instandhaltungsarbeiten gewährt der Vertragspartner ungehinderten Zugang zu den Einrichtungen innerhalb der üblichen Geschäftszeiten der ClickandBuy oder gegen Aufpreis nach gesonderter Vereinbarung. Anfahrtskosten aufgrund nicht funktionsfähiger Leitungsnetzanschlüsse, vertragspartnereigenen Kassen- und Kommunikations-Systemen, nicht eingehaltenen Terminvereinbarungen sowie der Service vor Ort, obwohl Depotwartung vereinbart ist, werden gesondert berechnet. ClickandBuy versucht den Austausch eines Gerätes – soweit erforderlich – innerhalb von 24 Stunden nach der ordnungsgemäßen Störungsmeldung, im Rahmen der üblichen Arbeitszeiten (8.00 – 20.00 Uhr; Montag bis Freitag) durchzuführen.

 

9. Vertraulichkeit und Datenschutz

 

9.1 Vertraulichkeit

 

Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, alle Informationen, welche der andere Vertragspartner ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet hat, oder die ihrem Inhalt nach als vertraulich erkennbar sind, vertraulich zu behandeln und diese Informationen Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung besteht insbesondere für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Vertragspartners, welche bei der Durchführung des Vertrags bekannt werden. ClickandBuy stellt sicher, dass die von ihr für die Datenverarbeitung eingesetzten Personen das Datengeheimnis nach den Datenschutzgesetzen wahren.

 

9.2 Zugriffs- und Zugangssicherung

 

Zwischengespeicherte Daten werden von ClickandBuy zugangsgesichert. Der Zugang zur Datenverarbeitungsanlage von ClickandBuy ist mehrfach zugangsgesichert.

 

9.3 Anmeldung

 

ClickandBuy ist nach den Bestimmungen des Datenschutzrechts bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet.

 

10. Gerichtsstand; anwendbares Recht

 

Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige sich aus diesem Vertrag ergebende Rechtsstreite ist der Sitz von ClickandBuy. Zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht von England und Wales unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts (CISG) sowie des Contracts Act 1999 (Rights of Third Parties).

 

11. Änderungen der AGB

 

ClickandBuy hat das Recht, ihre AGB insbesondere im Rahmen der Änderung der Marktlage, der gesetzlichen Bestimmungen, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder wenn eine Klausel gerichtlich für unwirksam erklärt wurde, zu ändern. ClickandBuy wird den Vertragspartner über die jeweiligen Änderungen schriftlich informieren. Sollte der Vertragspartner innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung den Änderungen nicht widersprochen haben, gelten die Änderungen als vereinbart. ClickandBuy wird den Vertragspartner in der Änderungsmitteilung auf diese Rechtsfolge hinweisen.

 

12. Sonstige Bestimmungen

 

Vorstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen können je nach den gemäß des Auftragsformulars geschuldeten Lieferungen/Dienstleistungen um gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen für spezielle Geschäftsfelder ergänzt werden. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die ungültige Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung am nächsten kommt.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN NETZBETRIEB ZAHLUNGSDIENSTE (2011-06)

Allgemeine Geschäftsbedingungen ClickandBuy FirstGate („AGB FirstGate“)

Drucken/Speichern

1. AGB FirstGate und FirstGate-Vertrag

 

1.1 Diese AGB FirstGate regeln die Rechte und Pflichten des Vertragspartners (nachfolgend: „Vertragspartner“) und der ClickandBuy International Limited (nachfolgend: „ClickandBuy“) im Zusammenhang mit der Nutzung des FirstGate Payment Gateway sowie dessen optionalen Erweiterungen (nachfolgend zusammen: "FirstGate") durch den Vertragspartner. Sie sind Grundlage des Vertragsverhältnisses über FirstGate zwischen ClickandBuy und dem Vertragspartner (nachfolgend: „FirstGate-Vertrag“). Ein Vertragsverhältnis zwischen ClickandBuy und Kunden des Vertragspartners (nachfolgend: „Endkunden“) wird nicht begründet.

 

1.2 Bestandteil des FirstGate-Vertrags sind folgende Vertragsdokumente zu FirstGate in nachfolgend genannter Rangfolge:

 

  • AGB FirstGate,
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen Netzbetrieb Zahlungsdienste der ClickandBuy,
  • Auftragsbestätigung von ClickandBuy,
  • Auftragsformular von ClickandBuy, vom Vertragspartner ausgefüllt und unterschrieben,
  • ggf. ein vom Vertragspartner angenommenes Vertragsangebot von ClickandBuy,
  • Produktunterlagen,
  • Preisverzeichnisse.

 

Unterlagen, die dem Vertragspartner nicht bereits vorliegen, können bei ClickandBuy angefordert werden.

 

2. Leistungen von ClickandBuy

 

2.1 ClickandBuy erbringt für den Vertragspartner die in den sonstigen FirstGate-Vertragsdokumenten, insbesondere den Produktunterlagen, (vgl. Ziffer 1.2) vereinbarten Leistungen. Voraussetzung für die Abwicklung von Kreditkartenzahlungen ist, dass die Prüfung der 3D Secure Implementierung abgeschlossen ist.

 

2.2 Die Übermittlung der Daten an und von ClickandBuy erfolgt über das Internet unter Inanspruchnahme von Telekommunikationsnetzen und Dienstleistungen Dritter. Auch der Aufbau einer Verbindung erfolgt unter Inanspruchnahme der im Internet vorhandenen Übertragungssysteme Dritter.

 

2.3 Nicht Gegenstand der Leistungen von ClickandBuy sind insbesondere

 

  • die Verbindung und Datenübermittlung zwischen dem Vertragspartner und dem Endkunden, auf die ClickandBuy keinen Einfluss hat,
  • die Datenübermittlung in Telekommunikationsnetzen Dritter, auf die ClickandBuy ebenso wie auf den Datenverkehr im Internet keinen Einfluss hat und für deren Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit ClickandBuy keine Verantwortung übernimmt,
  • die inhaltliche Richtigkeit des Ergebnisses der Autorisierung bzw. Sperrabfrage des eingesetzten Zahlungsmittels. ClickandBuy steht – auch im Falle einer positiven Autorisierung – nicht dafür ein, dass die Forderung des Vertragspartners durch den Endkunden oder die autorisierende Stelle beglichen wird.

 

2.4 ClickandBuy kann den Zugang zu FirstGate unterbrechen oder einzelne Funktionalitäten aussetzen, wenn und solange notwendige Maßnahmen an ihren Systemen durchgeführt werden, die ohne eine Unterbrechung des Zugangs zu FirstGate oder eine Aussetzung von Funktionalitäten nicht möglich sind. Sofern für ClickandBuy zumutbar, wird ClickandBuy Unterbrechungen bzw. Aussetzungen nicht zur gewöhnlichen Tages-Hauptgeschäftszeit durchführen und den Vertragspartner vorab informieren.

 

3. Software

 

3.1 Im Rahmen von FirstGate kann der Vertragspartner Software nutzen. Die Eigenschaften der Software werden durch die Produktunterlagen sowie die AGB FirstGate abschließend geregelt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Angaben zu Eigenschaften sind keine Garantie im Rechtssinne.

 

3.2 Der Vertragspartner erhält das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich auf die Laufzeit des FirstGate-
Vertrags befristete, räumlich auf die Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien beschränkte Recht, die Software für betriebsinterne Zwecke in dem gemäß des FirstGate-Vertrags notwendigen Umfang zu nutzen.

 

3.3 Der Vertragspartner darf die Software nur vervielfältigen, wenn und soweit dies für die Nutzung gemäß des FirstGate-Vertrags notwendig ist, insbesondere für die Installation auf dem Server, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den Programmlauf.

 

3.4 Der Vertragspartner darf eine (1) Sicherungskopie der Software erstellen. Sofern aus Gründen der Datensicherheit ein Backup des gesamten Datenbestandes einschließlich der Software erforderlich ist, darf der Vertragspartner zudem Backupkopien in der zwingend notwendigen Anzahl herstellen. Die Datenträger mit Sicherungskopien und Backupkopien sind entsprechend zu kennzeichnen.

 

3.5 Der Vertragspartner ist über den gesetzlich erlaubten Umfang hinaus nicht berechtigt, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, einem Reverse-Engineering zu unterziehen oder anderweitig abzuändern oder umzuarbeiten, sofern im FirstGate-Vertrag nichts anderes bestimmt ist. Eine Fehlerberichtigung gemäß urheberrechtlichen Regelungen darf der Vertragspartner nur vornehmen, wenn ClickandBuy diese nicht innerhalb angemessener Zeit und gegen angemessene Vergütung durchgeführt hat. Vor einer Dekompilierung gemäß urheberrechtlicher Regelungen hat der Vertragspartner ClickandBuy in schriftlicher Form und unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, die Schnittstelleninformationen gegen angemessene Vergütung an den Vertragspartner herauszugeben. Der Vertragspartner hat ClickandBuy auf Anfrage schriftlich darüber zu informieren, in welchem Umfang er von Schnittstelleninformationen Gebrauch gemacht hat, und deren Nutzung mit angemessenem Aufwand nachzuweisen. Sämtliche in Ziffer 3.5 genannte Handlungen darf der Vertragspartner nur durch Dritte durchführen lassen, sofern ClickandBuy nicht bereit war, diese gegen angemessene Vergütung durchzuführen.

 

3.6 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Software ohne ClickandBuys vorherige schriftliche Zustimmung Dritten zur Nutzung zu überlassen.

 

3.7 Bei ggf. Erhalt von Updates und/oder Upgrades der Software hat der Vertragspartner die jeweiligen Vorversionen sowie sämtliche Vervielfältigungen hiervon zu vernichten oder zu löschen. Er hat die Updates und/oder Upgrades zu installieren. Die Installations- und Löschungspflicht besteht nicht, wenn dem Vertragspartner die Installation der Updates und/oder Upgrades nachweislich unzumutbar ist (z.B. bei unzureichender Betriebssicherheit oder Mängeln der Updates bzw. Upgrades).

 

3.8 Ggf. vorhandene urheberrechtliche, marken- und andere schutzrechtliche Kennzeichnungen an der Software dürfen nicht entfernt werden. Der Vertragspartner hat solche Kennzeichnungen an von ihm erstellten Sicherungs- und Backupkopien ebenfalls anzubringen.

 

3.9 ClickandBuy kann die Einhaltung dieser Ziffer 3 durch den Vertragspartner einmal kalenderjährlich während der üblichen Geschäftszeiten nach angemessener vorheriger schriftlicher Ankündigung im Wege eines Audits selbst oder durch einen unabhängigen Prüfer überprüfen lassen. Stellt sich hierbei heraus, dass der Vertragspartner schuldhaft gegen Ziffer 3 verstoßen hat, hat der Vertragspartner die Kosten des Audits zu tragen. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt ClickandBuy vorbehalten.

 

3.10 Bei Vertragsbeendigung hat der Vertragspartner die Software, Sicherungskopie(n), Backup-
Kopie(n) sowie sämtliche möglicherweise vorhandenen sonstigen Vervielfältigungen unwiderruflich zu löschen. Die Erfüllung dieser Pflichten hat der Vertragspartner ClickandBuy auf Anforderung schriftlich zu bestätigen.

 

4. Verfügbarkeit von FirstGate

 

4.1 Die Verfügbarkeit der FirstGate-Leistungen von ClickandBuy beträgt im Rahmen der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten mindestens 98% im Jahresdurchschnitt. Als Übergabepunkt wird der Zugang zum Netzwerk von ClickandBuy definiert, d.h. die Verfügbarkeit bezieht sich lediglich auf Vorgänge innerhalb des ClickandBuy Netzwerkes. Die Verfügbarkeit von Leitungen, Netzen und sonstigen Komponenten außerhalb des ClickandBuy Netzwerks fließen nicht in die Messung der Verfügbarkeit ein.

 

4.2 In die Berechnung der Verfügbarkeit fließen folgende Zeiten nicht mit ein: Unterbrechungen nach Ziffer 2.4, mit dem Vertragspartner vereinbarte Zeiten der Nichtverfügbarkeit sowie Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die vom Vertragspartner oder Dritten, die nicht Erfüllungsgehilfen von ClickandBuy sind, zu verantworten sind oder die für ClickandBuy nicht beeinflussbar sind.

 

5. Erbringung von FirstGate-Leistungen durch Dritte

 

ClickandBuy darf verbundene Unternehmen sowie im Bedarfsfall weitere Dritte mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen von FirstGate beauftragen. Die Dritten sind ihrerseits zur Unterbeauftragung befugt. ClickandBuy haftet dem Vertragspartner für von Dritten erbrachte FirstGate-Leistungen im gleichen Umfang wie für selbst erbrachte Leistungen.

 

6. Pflichten des Vertragspartners

 

6.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, ClickandBuy alle ihn betreffenden Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Leistungserbringung erforderlich sind.

 

6.2 Zur Nutzung von FirstGate hat der Vertragspartner internettaugliche Soft- und Hardware, einen Internet-Anschluss sowie eine Schnittstelle, die dem Vertragspartner die Nutzung von FirstGate ermöglicht, entsprechend den Beschreibungen in den Produktunterlagen (vgl. Ziffer 1.2) funktionsfähig bereitzuhalten. Ferner hat der Vertragspartner etwaige in den sonstigen FirstGate-Vertragsdokumenten (vgl. Ziffer 1.2) aufgeführte Mitwirkungspflichten zu erfüllen.

 

6.3 Darüber hinaus ist der Vertragspartner verpflichtet,

 

  • mit den für das eingesetzte Zahlungsmittel einschlägigen Stellen (z.B. Kreditinstitut, Kreditkartenakzeptanzunternehmen) einen Vertrag abzuschließen, soweit dies zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs erforderlich ist,
  • die erforderlichen Vorkehrungen (insbesondere Passwortschutz, Firewalls, Anti-Viren-Programme) für die Sicherheit seiner Systeme zu treffen,
  • Störungen unverzüglich – und im Falle einer telefonischen Mitteilung nachträglich auch schriftlich oder per E-Mail – unter genauerer Beschreibung der Umstände des Auftretens der Störungen und möglicher Ursachen ClickandBuy mitzuteilen, ClickandBuy die für die Störungsdiagnose und
    -behebung erforderlichen Informationen und Dokumente einschließlich einer genauen Beschreibung der Umstände des Auftretens der Störung und möglicher Ursachen zur Verfügung zu stellen und ClickandBuy im Rahmen des Zumutbaren bei der Störungsdiagnose und -beseitigung zu unterstützen,
  • die Geltendmachung von Schutzrechten durch Dritte in Bezug auf FirstGate ClickandBuy unverzüglich anzuzeigen und ClickandBuy, soweit erforderlich, bei der Abwehr solcher Ansprüche und Beilegung entsprechender Streitigkeiten zu unterstützen. Der Vertragspartner wird Vereinbarungen mit Dritten über eine gerichtliche oder außergerichtliche Beilegung solcher Streitigkeiten nur nach schriftlicher Zustimmung von ClickandBuy schließen.

 

7. Vergütung

 

7.1 Die Vergütung für die FirstGate-Leistungen ergibt sich aus den bei Abschluss und Verlängerung des FirstGate-Vertrages jeweils gültigen Preislisten von ClickandBuy, sofern die Vergütung nicht individuell mit dem Vertragspartner vereinbart wird. Die Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners beginnt mit der Betriebsbereitstellung von FirstGate durch ClickandBuy. Betriebsbereitstellung liegt vor, wenn mindestens ein Zahlsystem abgewickelt werden kann.

 

7.2 Die Zahlungsbedingungen sowie die Durchführung von Preisänderungen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Zahlungsdienste von ClickandBuy geregelt.

 

8. Mängelrechte

 

8.1 ClickandBuy gewährleistet die Nutzbarkeit von FirstGate im Rahmen der vertraglich vereinbarten Verfügbarkeit.

 

8.2 Sollten die Leistungen von ClickandBuy mit einem wesentlichen Mangel behaftet sein, ist ClickandBuy zunächst zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Der Vertragspartner kann nur dann den FirstGate-Vertrag kündigen oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen, wenn mindestens zwei Nachbesserungsversuche von ClickandBuy in angemessener Frist ohne Erfolg geblieben sind.

 

8.3 Für Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 9.

 

9. Haftung

 

9.1 ClickandBuy haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, die schuldhafte Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des FirstGate-Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf und vertraut (nachfolgend: „vertragswesentliche Pflichten“), bei Abgabe einer Garantie, bei Arglist oder schuldhafter Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit. Eine verschuldensunabhängige Haftung sowie die Haftung für Fahrlässigkeit sind im Übrigen ausgeschlossen.

 

9.2 Bei fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet ClickandBuy nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden.

 

9.3 Im Fall der Ziffer 9.2 ist ClickandBuys gesamte Haftung begrenzt auf EUR 100.000,-- pro Schadensereignis und EUR 150.000,-- pro Kalenderjahr. ClickandBuy haftet nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden (z.B. entgangenen Gewinn oder Umsatzausfälle).

 

9.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Schäden, die durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen von ClickandBuy verursacht wurden.

 

9.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, z.B. auf Grund des Produkthaftungsgesetzes.

 

9.6 Der Vertragspartner ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und
-minderung zu treffen, insbesondere zur Datensicherung und zum Schutz vor Computerviren.

 

10. Vertraulichkeit

 

10.1 Die Parteien werden Informationen aus dem Bereich der anderen Partei bzw. ihrer verbundenen Unternehmen, die als vertraulich gekennzeichnet oder als solche erkennbar sind, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, geheim halten, nur für Zwecke der Zusammenarbeit im Rahmen des FirstGate-Vertrages verwenden und nicht an Dritte weitergeben, sofern es nicht im FirstGate-Vertrag anderweitig geregelt ist oder die andere Partei vorab schriftlich der Weitergabe zugestimmt hat. Die Pflicht zur Vertraulichkeit bezieht sich auch auf den Inhalt und Bestandteile des FirstGate-Vertrages. Verbundene Unternehmen von ClickandBuy und Mitarbeiter der Parteien gelten nicht als Dritte.

 

10.2 Mitarbeiter, Unterauftragnehmer und sonstige Erfüllungsgehilfen sind auf Vertraulichkeit zu verpflichten.

 

10.3 Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt nach Beendigung des FirstGate-Vertrages für zwei Jahre weiter.

 

10.4 Die Pflicht zur Vertraulichkeit bezieht sich nicht auf Informationen, (a) die ohne Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflicht allgemein bekannt sind oder werden, (b) die die empfangende Partei rechtmäßig von Dritten erworben hat, ohne dass diese gegen eine Vertraulichkeitspflicht gegenüber der offenlegenden Partei verstoßen haben, (c) die unabhängig von der offenlegenden Partei erarbeitet wurden, (d) die in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren oder aus sonstigen rechtlich zwingenden Gründen offengelegt werden müssen oder (e) die die empfangende Partei bereits vor Erhalt von der offenlegenden Partei rechtmäßig im Besitz hatte.

 

11. Datenschutz

 

Der Vertragspartner ist verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, wenn er im Rahmen der Nutzung von FirstGate personenbezogene Daten von Betroffenen, z.B. von Endkunden oder seiner Mitarbeiter, erhebt, verarbeitet (z.B. an ClickandBuy übermittelt) oder nutzt. Dies gilt z.B. für das Einholen ggf. erforderlicher Einwilligungen von Betroffenen. Der Vertragspartner ist insbesondere verpflichtet, eine rechtswirksame Einwilligung der Endkunden zur Weitergabe ihrer Daten an ClickandBuy zur Durchführung der Zahlungsdienstleistung einzuholen, d.h. seinen Online-Shop bzw. seine ggü. Endkunden verwendeten Geschäftsbedingungen entsprechend zu gestalten.

 

12. AGB des Vertragspartners
Allgemeine Geschäftsbedingungen und sonstige Bedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn ClickandBuy diesen auf einen Einbeziehungshinweis seitens des Vertragspartners hin nicht ausdrücklich widerspricht.

 

13. Änderung der AGB FirstGate und der FirstGate-Leistungen

 

13.1 ClickandBuy kann diese AGB FirstGate ändern. ClickandBuy informiert den Vertragspartner über Änderungen der AGB FirstGate schriftlich. Sofern der Vertragspartner den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Information schriftlich gegenüber ClickandBuy widerspricht, gelten die geänderten AGB FirstGate ab dem in der Information mitgeteilten Datum des Inkrafttretens der Änderungen. Auf diese Folge seines Schweigens wird ClickandBuy den Vertragspartner in der Information hinweisen. Im Fall des Widerspruchs kann ClickandBuy den FirstGate-Vertrag mit Wirkung zum von ClickandBuy beabsichtigten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen oder bis zu drei Wochen danach mit sofortiger Wirkung außerordentlich kündigen.

 

13.2 ClickandBuy ist berechtigt, folgende Änderungen an den FirstGate-Leistungen vorzunehmen:

 

13.2.1 Technische Verbesserungen und Neuerungen sowie sonstige Änderungen, sofern sie für den Vertragspartner zumutbar sind und die Leistungen nicht wesentlich verändert werden.

 

13.2.2 Änderungen, die auf Grund von Anforderungen von Behörden, Gerichten und/oder auf Grund rechtlicher Vorgaben durchgeführt werden.

 

14. Vertragsdauer und Kündigung

 

14.1 Der FirstGate-Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung von ClickandBuy oder Annahme eines Vertragsangebots von ClickandBuy durch den Vertragspartner, spätestens mit Nutzung von FirstGate durch den Vertragspartner zustande. Entsprechendes gilt für spätere Beauftragungen durch den Vertragspartner.

 

14.2 Die Mindest-Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate, sofern nichts anderes vereinbart wird.

 

14.3 Der FirstGate-Vertrag verlängert sich über die Mindest-Vertragslaufzeit hinaus um jeweils weitere zwölf Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der (Mindest-)Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt wird.

 

14.4 Der FirstGate-Vertrag kann wie folgt außerordentlich gekündigt werden:

 

14.4.1 Durch ClickandBuy mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats, wenn ClickandBuy den Betrieb von FirstGate einstellen möchte.

 

14.4.2 Durch jede Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats, wenn aufgrund des Rücktritts bzw. der Kündigung von Teilen des FirstGate-Vertrages das Interesse der kündigenden Partei an einer Fortführung des FirstGate-Vertrages unter objektiver Betrachtung weggefallen ist.

 

14.4.3 Das gesetzliche Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund besteht für ClickandBuy insbesondere dann, wenn (a) der Vertragspartner trotz Setzung einer angemessenen Frist durch ClickandBuy einer wesentlichen Mitwirkungspflicht in erheblicher Weise nicht nachkommt oder gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, (b) der Vertragspartner rechtswidrige Inhalte in seinem Internetangebot bereithält oder anbietet, (c) ClickandBuy das Angebot von FirstGate auf Grund von rechtlichen Bestimmungen oder Anforderungen von Behörden oder Gerichten nicht mehr möglich ist oder Anpassungen erforderlich sind, die für ClickandBuy mit unzumutbarem Aufwand verbunden wären, oder (d) der Vertragspartner insolvent ist oder Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Vertragspartner erfolglos geblieben sind.

 

14.4.4 Der Vertragspartner und ClickandBuy sind zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des FirstGate-Vertrages auch berechtigt, wenn sich die Anforderungen der Kreditwirtschaft und/oder von Kreditkartenorganisationen ändern oder andere Anforderungen und/oder öffentlich-rechtliche Vorschriften zu einer zwingenden Umstellung des Bezahlsystems während der Vertragslaufzeit führen und deshalb die Aufrechterhaltung von FirstGate nicht möglich ist oder von ClickandBuy nicht angeboten wird.

 

14.4.5 Wird der FirstGate-Vertrag vor Ablauf der Laufzeit durch außerordentliche Kündigung gemäß Ziffer 14.4.3 beendet, kann ClickandBuy Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 80 % der vereinbarten monatlichen Grundpauschale, multipliziert mit der Anzahl der verbleibenden Monate bis zum Ende der Laufzeit, nach Berücksichtigung einer zuvor mit einem Faktor von 4 % vorgenommenen Abzinsung verlangen, es sei denn, der Vertragspartner hat die Kündigung nicht zu vertreten. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

 

14.5 Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Sofern die Kündigung per Telefax verschickt wird, ist das Original unverzüglich nachzureichen.

 

15. Referenzliste

 

ClickandBuy ist berechtigt, den Vertragspartner in einer Referenzliste zu führen.

 

16. Schlussvorschriften

 

16.1 Änderungen und Ergänzungen der AGB FirstGate bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

 

16.2 Für den FirstGate-Vertrag gilt das Recht von England und Wales unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts (CISG) sowie des Contracts Act 1999 (Rights of Third Parties). Gerichtsstand ist - soweit rechtlich zulässig - der Sitz von ClickandBuy.

 

16.3 Erfüllungsort für ClickandBuy und den Vertragspartner ist der Sitz von ClickandBuy.

 

AGB FIRSTGATE (2011-06)

Über uns Karriere Presse Sitemap t-online.de AGB Datenschutz Nutzungsrichtlinien  Impressum Kontakt